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Oldtimergutachten nach §23 StVZO

Um ein Fahrzeug als Oldtimer zuzulassen und ein H-Kennzeichen bzw. ein rotes Oldtimerkennzeichen (07) zu erhalten ist eine Begutachtung nach §23 StVZO notwendig. Eine solche Begutachtung beinhaltet zusätzlich zum üblichen Umfang der Hauptuntersuchung die Überprüfung der Originalität des Fahrzeuges.

Besonderes Augenmerk wird dabei auf den Zustand sowie zeitgenössische Änderungen gelegt. Das Fahrzeug muss sich von normalen „gebrauchten“ Fahrzeugen abheben und sollte dem kraftfahrzeugtechnischen Kulturgut dienen.

Hauptkriterien für die Einstufung als Oldtimer sind dabei:

  • nachweislich vor mindestens 30 Jahren in Verkehr gekommen.
  • guter Pflege und Erhaltungszustand, setzt sich also von einfachen gebrauchten Fahrzeugen am Markt ab.
  • keine Unfallrestschäden oder unsachgemäße Instandsetzungen.
  • Originalzustand, zeitgenössische Änderungen sind zulässig.