Tipps Archive - KFZ Sachverständigenbüro Päperer https://www.gutachten-paeperer.de/category/tipps/ Ihr Gutachter in Dresden: Damit der Schaden nicht nur schnell vergessen, sondern auch vollständig Kalkuliert wurde. Mon, 06 Apr 2020 10:15:10 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.4.2 Hauptuntersuchung in Corona-Zeiten https://www.gutachten-paeperer.de/hauptuntersuchung-in-corona-zeiten/ https://www.gutachten-paeperer.de/hauptuntersuchung-in-corona-zeiten/#respond Sat, 28 Mar 2020 14:52:47 +0000 http://www.gutachten-paeperer.de/?p=17605 Update 06.04.2020:

Diverse Medien haben es nun auch schon Beschrieben und es wird übereinstimmend geraten die Hauptuntersuchung nicht schleifen zu lassen. Hier kurz und knapp die derzeitigen Ausnahmen bis voraussichtlich 1.6.2020:

  • Keine Bußgelder beim Überschreiten der Prüffrist um bis zu 4 Monate
  • Die Nachkontrolle muss erst 2 Monate nach dem Prüfdatum durchgeführt werden
  • Weiterbildungen können auf nächstes Jahr verschoben werden, zusätzlich können auch teilweise Online-Lehrgänge anerkannt werden
  • Seitens der Versicherungen gibt es keine Information bezüglich einer Kulanz bei Schäden mit Fahrzeugen ohne gültige Hauptuntersuchung

Die Prüfung sollte somit weiterhin zeitnah durchgeführt werden, gerade im Hinblick auf die Versicherungen. Gerade bei alten Fahrzeugen kann dies auch bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes bei einem unverschuldeten Unfall nützlich sein.

Hier noch die (interne) Stellungnahme der KÜS:

Update 30.03.2020:

Seitens der KÜS Bundesgeschäftsstelle wurde mit einem internen Schreiben nochmals klargestellt, dass sich die Kulanzzeit für die Durchführung der Hauptuntersuchung nur auf Ordnungswidrigkeiten beziehen. Es bleibt also dabei, dass beim Überziehen der Fälligkeit der Hauptuntersuchung um mehr als 2 Monate eine vertiefte Untersuchung durchgeführt werden muss. Somit erhöhen sich die Kosten für die Hauptuntersuchung um 20%.

Dabei weißt die KÜS ebenfalls auf die Möglichkeit der Regressforderung der Versicherungen bei einem Unfallschaden mit mehrmonatig abgelaufener Hauptuntersuchung hin. Es wird auch seitens der KÜS dringend empfohlen die Hauptuntersuchung im Fälligkeitsmonat durchzuführen.

Sobald die Stellungnahme der KÜS öffentlich zugänglich ist werden wir diese hier ebenfalls verlinken!

Update 29.03.2020:

Gestern wurde der erste Bericht in der Fachpresse zu diesem Thema bei der Krafthand veröffentlicht. Es scheint so, als wäre die Erweiterung der Kulanzzeit wirklich in Planung.

Quelle: https://www.krafthand.de/artikel/verkehrsminister-scheuer-empfiehlt-kulanz-bei-hauptuntersuchung-47746

Weiterhin soll aus ungesicherten Quellen die Nachkontrollfrist erweitert werden.

Unseren Informationen ergeben sich somit folgende Fristen für das Jahr 2020:
  • Hauptuntersuchung durchführen: im Monat der Fälligkeit.
  • Straffreie Kulanzzeit zur Durchführung der HU: von 2 Monaten auf 4 Monate. (Ordnungswidrigkeit)
  • Abstellung der Mängel mit Wiedervorstellung: von 1 Monat auf 2 Monate.
  • Weiterbildungen für Sachverständige und Prüfer sowie auch Werkstattpersonal für die beigebrachten Untersuchungen (AU / SP) sollen 2021 nachgeholt werden.

Gerade in Hinblick auf Unfallschäden (siehe unten) sehen wir diese Regelung kritisch und empfehlen weiterhin im Fälligkeitsmonat das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung vorzustellen. Meist steht zum Zeitpunkt der Hauptuntersuchung ebenfalls Inspektion und Ölwechsel an, vereinbaren Sie somit am besten gleich einen Termin mit Hauptuntersuchung bei Ihrer Werkstatt.

Muss mein Fahrzeug auch während der derzeitigen Corona-Pandemie zur Hauptuntersuchung?Logo Küs Überwachungsorganisation

Die Frage lässt sich klar und deutlich mit „Ja“ beantworten.

Durch die Pandemie ist die StVZO nicht außer Kraft gesetzt und wurde derzeit auch noch nicht abgeändert. Somit besteht weiterhin die Pflicht alle Fahrzeuge regelmäßig auf die Verkehrssicherheit überprüfen zu lassen. Als abgelaufen gilt die Plakette dabei wenn der in der Zulassung und auf der Plakette angegebene Monat erreicht ist.

Sollten Sie die Prüffrist verpassen, kann dies seitens der Polizeibehörde zu einer Ordnungswidrigkeit führen. Die Kosten und folgen der Ordnungswidrigkeit richten sich dabei nach der Anzahl von überschrittenen Monaten und können bei überziehen von über 7 Monaten sogar zu einem Punkt im Verkehrszentralregister führen.

Seitens des Verkehrsministers Herrn Scheuer wurde am 27.03.2020 angekündigt, dass Strafen für das überziehen der Hauptuntersuchung von 2 auf 4 Monate verlängert werden. Ob sich dies nur auf die Ordnungswidrigkeit bezieht oder ebenfalls auf die Prüfkosten sowie die versicherungsrechtlichen Konsequenzen blieb bei dem Interview leider offen.

Das Interview können Sie auf der folgenden Seite sehen: https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/andreas-scheuer-tuev-hammer-fuer-alle-autofahrer-in-der-krise-des-coronavirus-69678816.bild.html

Somit muss man derzeit noch davon ausgehen, dass man bei einem Überziehen der Prüffrist um mehr als 2 Monate weiterhin 20 % mehr für eine vertiefte Untersuchung seitens des Prüfers zahlen muss. Dies gilt jedenfalls so lange, bis die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) mit Stand Dezember 2019 nicht geändert wird.

„Wird eine Hauptuntersuchung nach Nummer 2.2 der Anlage VIIIa StVZO nach Überschreitung des Prüftermins um mehr als zwei Monate an einem Fahrzeug durchgeführt, ist die Gebühr für diese Untersuchung aus der Gebühr für die Hauptuntersuchung (Spalte 5) zuzüglich dem 0,2-Fachen dieser Gebühr zu bilden.“ – Auszug Fußnote zur GebOSt

Was sagen die Versicherungen dazu?

Weiterhin sollte man sich beim Überziehen der Hauptuntersuchung generell sicher sein, dass sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Andernfalls kann es passieren, dass die eigene Fahrzeugversicherung den verursachten Schaden nicht übernimmt und Sie teilweise oder komplett für alle Schäden bei einem Unfallschaden haften müssen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie z.B. unter folgendem Link: https://www.allianzdirect.de/kfz-versicherung/zahlt-die-versicherung/abgelaufener-tuev/

Unserer Meinung nach ist es in jedem Fall sinnvoll die Hauptuntersuchung zeitnah durchführen zu lassen. Werkstätten sowie auch Prüfstellen haben weiterhin, teilweise mit leicht veränderten Öffnungszeiten, geöffnet und die Terminvergabe sollte im Regelfall weiterhin wie gewohnt laufen.

Wir als KÜS-Partner sind weiterhin für Ihre Sicherheit im Straßenverkehr in unseren Werkstätten tätig. Aufgrund der erhöhten Hygieneanforderungen bitten wir lediglich darum nicht direkt dem Prüfer über die Schulter schauen zu wollen. Zum Schutz unserer Mitarbeiter und natürlich auch der Kunden arbeiten unsere Prüfer derzeit mit Handschuhen im und am Fahrzeug und desinfizieren alle Arbeitsmittel in regelmäßigen Abständen.

Und wie verhält es sich mit Service,  Inspektion, Ölwechsel und Radwechsel?

Da derzeit noch keine Ausgangssperren, sondern lediglich Kontaktsperren angeordnet sind, ist der Weg zur Werkstatt problemlos möglich. Viele Experten sehen auch bei einer Ausgangssperre keine Probleme mit dem Werkstattaufenthalt aufgrund eines triftigen Grundes.

Gerade Service, Inspektion und Ölwechsel müssen auch in diesen Zeiten in dem vom Hersteller vorgeschriebenen Intervall durchgeführt werden. Andernfalls läuft man Gefahr die Herstellergarantie zu verlieren. Weiterhin sind natürlich auch teuere Defekte durch die fehlende Wartung möglich.

Beim Radwechsel würden wir derzeit noch zum Abwarten raten. Die Temperaturen schwanken derzeit noch so stark, dass es, gerade in der Nacht und den Morgenstunden zu kalt sein könnte für eine gute Haftung der Gummis auf dem Asphalt. Sollten die Temperaturen aber tagsüber mehr und mehr über 20°C liegen und auch in der Nacht nicht unter 8°C fallen, sollten Sie die Räder wechseln lassen. Bei diesen Temperaturen haften die Winterreifen nicht mehr allzu gut auf der Straße, was vor allem auch zu einem erhöhten Bremsweg und schlechterer Kurvenführung führt. Somit könnte sich daraus ein Sicherheitsmangel ergeben.

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Radwechsel selbst durchführen https://www.gutachten-paeperer.de/radwechsel-selbst-durchfuehren/ https://www.gutachten-paeperer.de/radwechsel-selbst-durchfuehren/#respond Mon, 27 Mar 2017 07:58:38 +0000 https://www.gutachten-paeperer.de/?p=999 Im Frühjahr und auch im Herbst ist der Radwechsel irgendwann immer erforderlich. Am einfachsten ist es natürlich zum Radwechsel in die Werkstatt seines Vertrauens zu gehen, aber es gibt ja mehr als genug Leute, die selbst die Räder wechseln.

Genau für diese Menschen, oder auch welche die es werden wollen hier ein paar kleine Tipps:

 

Vorbereitung:

Eine gute Vorbereitung erspart nicht nur Zeit, sondern auch unnötigen Stress und macht die Arbeit beim Radwechsel sowie später das Fahren im Straßenverkehr sicherer.

 

Nahezu Verschlissener Reifen, leicht einseitig abgefahren

Reifenverschleiß, leicht einseitig abgefahren

Kaum verschlissener Reifen

Kaum verschlissener Reifen

Reifen prüfen:

Die Reifen sind genau auf Beschädigungen, ungleichmäßige Abnutzung sowie eine ausreichende Profiltiefe hin zu prüfen. Zur Überprüfung der Profiltiefe wird nicht unbedingt ein Profiltiefenmesser benötigt. Im Profil der Reifen sind leichte Erhöhungen angebracht, die sogenannten TWI. Diese zeigen den Verschleißzustand des Reifens an. Dabei gibt es meist 2 verschiedene Erhöhungen: den gesetzlichen TWI mit 1,6mm Höhe sowie den Empfohlenen, welcher bei Sommerreifen 3mm beträgt, bei Winterreifen 4mm.

Es ist dabei natürlich auch empfehlenswert die empfohlenen Profiltiefen einzuhalten, da es sonst zu einen weitaus längeren Bremsweg und höherer Aquaplaninggefahr kommen kann.

Sollten eine ungleichmäßige Abnutzung der Laufflächen feststellen werden, so ist eine Achsvermessung in einer Werkstatt zu empfehlen. Bei ungleichmäßigen Abnutzungen können vielfältige Ursachen vorliegen, welche nur mit einer Achsvermessung eindeutig geklärt werden können.

 

Fahrzeug abstellen und sichern:

Das Fahrzeug sollte auf einer ebenen Fläche mit festen und ebenen Untergrund sowie ausreichend seitlichen Platz abgestellt werden. Zur Sicherung ist die Feststellbremse anzuziehen und ein Gang einzulegen. Eventuelle Ladung im Fahrzeug sollte möglichst ausgeräumt werden.

 

Radschrauben mit unterschiedlichen Passungen

Radschrauben mit unterschiedlichen Passungen

Befestigungsmaterial und Räder bereitlegen:

Bezüglich der Winter- und Sommerreifen auf Leichtmetallrädern können unterschiedliche Befestigungselemente (Schrauben / Muttern) zum Einsatz kommen. Die entsprechenden Befestigungsmittel können vorab bereits an die jeweiligen Räder gelegt werden.

Eine Verwechslung der Befestigungsmittel ist unbedingt zu vermeiden, da es andernfalls zum Lösen des Rades, fehlerhafter Fixierung und letztendlich zur Zerstörung der Felge führen kann.

Die entsprechenden Räder sollten schon in die Nähe des vorgesehenen Montageplatzes gelegt werden. Dabei ist vor allem auf eine gleichmäßige Profilabnutzung je Achse sowie die Laufrichtung zu achten.

 

Originaler Radschlüssel

Originaler Radschlüssel

Werkzeug bereitlegen:

Für den Radwechsel sollte man den vom Hersteller mitgelieferten Schlüssel für die Radschrauben nutzen, da dieser, im Gegensatz zu einem Radkreuz, für das Fahrzeug ausgelegt ist und theoretisch vor dem Radbolzen brechen sollte. Man kann somit die Schrauben nicht zu fest anziehen.

Zum Anheben kann man natürlich den mitgelieferten Wagenheber nutzen, was wir allerdings nicht empfehlen. Dieser Wagenheber ist für den Radwechsel in Notfällen gedacht und somit auch nicht allzu stabil. Wir empfehlen die Anschaffung eines kleinen Rangierwagenhebers, am besten mit Gummiauflage um die Schweller nicht zu beschädigen.

Zur Sicherheit muss das Fahrzeug mit einem Unterstellbock gegen Herabfallen gesichert werden.

Achtung: Bei Fahrzeugen mit speziellen Wagenheberaufnahmen ist ein Wagenheber mit dicker Gummiauflage zu verwenden, um Beschädigungen an den Plastabdeckungen zu vermeiden.

 

Der Reifenwechsel:

Rangierwagenheber

Rangierwagenheber

Aufnahmepunkt für Wagenheber

Aufnahmepunkt für Wagenheber

Fahrzeug anheben:

Den Wagenheber an den vom Hersteller markierten Stellen ansetzen und das Fahrzeug schon leicht ausheben.

Radschrauben anlösen:

Die Radschrauben können anschließend leicht gelöst werden. Dies ist vorteilhaft, da das Fahrzeug nicht auf dem Wagenheber schaukeln kann, wenn die Radschrauben oder Bolzen sehr festsitzen.

Fahrzeug komplett ausheben:

Das Fahrzeug so hoch wie nötig mit dem Wagenheber ausheben und auf dem Unterstellbock absenken.

 

Radwechsel selbst:

Alle Radschrauben entfernen und das Rad von der Nabe abziehen. Mit einer Drahtbürste die Radnabe gründlich Reinigen und anschließend das zu wechselnde Rad mit den richtigen Befestigungsmitteln an der Nabe befestigen. Die Radschrauben nur handfest anziehen.

 

Radschrauben nachziehen:

Nach dem Entfernen des Unterstellbocks das Fahrzeug absetzen und die Radschrauben mit einem Drehmomentschlüssel nach Herstellervorgabe über Kreuz und danach im Kreis festziehen.

 

Reifendrucktabelle Ford Focus III

Reifendrucktabelle Ford Focus III

Kontrolle des Luftdrucks:

Den Luftdruck sollte man entsprechend der Herstellervorgaben überprüfen und gegebenenfalls korrigieren. Die Herstellervorgaben zum Luftdruck befinden sich meist an der B-Säule oder im Tankdeckel, alternativ auch in der Bedienungsanleitung.

Fahrzeuge mit indirekter Luftdruckkontrolle sind über die „Set“-Taste entsprechend der jeweiligen Räder neu zu kalibrieren.

Bei direkt messenden Systemen sollte das Fahrzeug in den nächsten 20km die Sensoren erkennen und den Luftdruck anzeigen.

 

Nach dem Reifenwechsel zu beachten:

Nach ca. 20-50 Kilometer Fahrstrecke sollten die Radschrauben nochmals mit einem Drehmomentenschlüssel auf Festsitz geprüft werden.

 

Wir weisen ausdrücklich darauf hin das es sich hierbei um Tipps handelt und wir keine Haftung für eventuelle Schäden bei der Durchführung dieser Arbeiten Ihrerseits übernehmen.

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