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Unfall – was tun?

HaftpflichtschadenDie ersten Minuten nach dem Unfallereignis sind meist die wichtigsten, da die Polizei – wenn überhaupt erst – viel – später kommt und die Unfallbeteiligten daher oft auf sich allein gestellt sind.

 

Wichtige Tipps zum Verhalten am Unfallort:

 

  1. Unfallstelle sichern und die Polizei rufen.
  2. Kühlen Kopf bewahren! Nicht vom Unfallgegner einschüchtern lassen.
  3. Keine Schuldanerkenntnisse abgeben!
  4. Nichts verändern, bevor die Polizei eintrifft. Wird doch etwas bewegt, Skizze anfertigen oder fotografieren.
  5. Unfallbericht ausfüllen. Am besten immer im Handschuhfach mitführen. Falls Sie den Unfallbericht nicht zur Hand haben, notieren Sie den Namen des Fahrers und den des Kfz-Halters vom Fahrzeugschein, das amtliche Kennzeichen sowie die Versicherungsgesellschaft und ggf. Versicherungsnummer des Unfallgegners. Wenn Sie keinen Unfallbericht zur Hand haben können Sie einen vereinfachten auf unserer Homepage herunterladen oder eine Skizze sowie die Unfallhergangsbeschreibung mit einem interaktiven Editor zur Erstellung einer Unfallskizze erstellen.
  6. Überprüfen Sie das Protokoll der Polizei, Unstimmigkeiten und falsche Sachverhalte sind zu korrigieren.
  7. Lassen Sie sich vor Ort durch nichts und niemanden beeinflussen. Nehmen Sie keine angeblich kostenlosen Angebote von unseriösen Unfallhelfern (Abschleppunternehmen, Werkstätten, Mietwagenfirmen) an, mit denen die Abtretung Ihrer Schadensersatzansprüche verbunden ist.
  8. Wenn Sie am Unfallort über die Servicenummern mit der Versicherung Ihres Unfallgegners Kontakt bekommen, lassen Sie sich auch von dieser nicht beeinflussen! Treffen Sie keine Vereinbarungen mit der Versicherung zum Beispiel über die Wahl der Werkstatt, die Einschaltung eines Sachverständigen oder anderes. Die Versicherung des Gegners verspricht nur auf den ersten Blick schnelle Hilfe. Letztendlich ist diese nur daran interessiert, die Steuerung des Schadens an sich zu ziehen.
  9. Selbst wenn die Versicherung bei Ihnen anruft oder sonstigen Kontakt mit Ihnen aufnimmt: Treffen Sie auch hier keinerlei Vereinbarungen sondern übernehmen Sie selbst die Initiative bei der Einleitung der Schadenabwicklung.
  10. Empfehlenswert ist daher die Einschaltung eines neutralen unabhängigen Sachverständigen zur Sicherung der Beweise und Ermittlung der Schadenhöhe. Die neutrale Ermittlung der Schadenhöhe trägt auch dazu bei, dass die gegnerische Versicherung vor unzutreffenden Schadenersatzleistungen bewahrt wird. Dies ist im Interesse aller Versicherungsnehmer, welche letztlich die Schadenbehebung über die Prämien finanzieren.
  11. Zur Durchsetzung seiner Ansprüche kann der Geschädigte einen Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen. Die Kosten werden im Haftpflichtschadenfall von der Versicherung des Schädigers übernommen.

 

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Informationen keine Rechtsberatung darstellen und die fachliche Beratung durch einen Rechtsanwalt auf keinen Fall ersetzen sollen und auch nicht ersetzen können.