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Anbauabnahme nach §19.3 StVZO

Bestimmte Veränderungen am Fahrzeug müssen durch einen Prüfingenieur abgenommen und begutachtet werden um die Verkehrssicherheit und somit die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges sicherzustellen. Das Spektrum reicht dabei von Fahrwerksteilen, über Anbauteile wie Heckspoiler bis hin zu Gasanlagen oder Steuergeräten.

Generell ist die Pflicht zur Abnahme der Teile durch einen Prüfingenieur oder aaSoP in den Dokumenten zu den Teilen sowie der Einbauanweisung beschrieben und oftmals unverzüglich durchzuführen.

Selbst wenn keine diesbezügliche Pflicht besteht, kann eine Anbauabnahme sinnvoll sein. Gerade bei Alufelgen kann eine preisgünstige Anbauabnahme sinnvoll sein. Die Abnahme wird dann bei der Zulassungsbehörde in die Fahrzeugpapiere übernommen, wodurch die ABE der Felgen nicht mehr mitgeführt werden muss.

Die Kosten für eine Anbauabnahme nach §19.3 StVZO richten sich nach Aufwand und schwanken zwischen ca. 31,00€ und 52,00€.