KÜS: Hauptuntersuchung, Anbauabnahmen und mehr Öffentlich bestellt und vereidigt durch die Handwerkskammer Dresden Mitglied der Innung des Kraftfahrzeughandwerks Region Dresden

Home » Hauptuntersuchung in Corona-Zeiten

Hauptuntersuchung in Corona-Zeiten

Update 06.04.2020:

Diverse Medien haben es nun auch schon Beschrieben und es wird übereinstimmend geraten die Hauptuntersuchung nicht schleifen zu lassen. Hier kurz und knapp die derzeitigen Ausnahmen bis voraussichtlich 1.6.2020:

  • Keine Bußgelder beim Überschreiten der Prüffrist um bis zu 4 Monate
  • Die Nachkontrolle muss erst 2 Monate nach dem Prüfdatum durchgeführt werden
  • Weiterbildungen können auf nächstes Jahr verschoben werden, zusätzlich können auch teilweise Online-Lehrgänge anerkannt werden
  • Seitens der Versicherungen gibt es keine Information bezüglich einer Kulanz bei Schäden mit Fahrzeugen ohne gültige Hauptuntersuchung

Die Prüfung sollte somit weiterhin zeitnah durchgeführt werden, gerade im Hinblick auf die Versicherungen. Gerade bei alten Fahrzeugen kann dies auch bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes bei einem unverschuldeten Unfall nützlich sein.

Hier noch die (interne) Stellungnahme der KÜS:

Update 30.03.2020:

Seitens der KÜS Bundesgeschäftsstelle wurde mit einem internen Schreiben nochmals klargestellt, dass sich die Kulanzzeit für die Durchführung der Hauptuntersuchung nur auf Ordnungswidrigkeiten beziehen. Es bleibt also dabei, dass beim Überziehen der Fälligkeit der Hauptuntersuchung um mehr als 2 Monate eine vertiefte Untersuchung durchgeführt werden muss. Somit erhöhen sich die Kosten für die Hauptuntersuchung um 20%.

Dabei weißt die KÜS ebenfalls auf die Möglichkeit der Regressforderung der Versicherungen bei einem Unfallschaden mit mehrmonatig abgelaufener Hauptuntersuchung hin. Es wird auch seitens der KÜS dringend empfohlen die Hauptuntersuchung im Fälligkeitsmonat durchzuführen.

Sobald die Stellungnahme der KÜS öffentlich zugänglich ist werden wir diese hier ebenfalls verlinken!

Update 29.03.2020:

Gestern wurde der erste Bericht in der Fachpresse zu diesem Thema bei der Krafthand veröffentlicht. Es scheint so, als wäre die Erweiterung der Kulanzzeit wirklich in Planung.

Quelle: https://www.krafthand.de/artikel/verkehrsminister-scheuer-empfiehlt-kulanz-bei-hauptuntersuchung-47746

Weiterhin soll aus ungesicherten Quellen die Nachkontrollfrist erweitert werden.

Unseren Informationen ergeben sich somit folgende Fristen für das Jahr 2020:
  • Hauptuntersuchung durchführen: im Monat der Fälligkeit.
  • Straffreie Kulanzzeit zur Durchführung der HU: von 2 Monaten auf 4 Monate. (Ordnungswidrigkeit)
  • Abstellung der Mängel mit Wiedervorstellung: von 1 Monat auf 2 Monate.
  • Weiterbildungen für Sachverständige und Prüfer sowie auch Werkstattpersonal für die beigebrachten Untersuchungen (AU / SP) sollen 2021 nachgeholt werden.

Gerade in Hinblick auf Unfallschäden (siehe unten) sehen wir diese Regelung kritisch und empfehlen weiterhin im Fälligkeitsmonat das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung vorzustellen. Meist steht zum Zeitpunkt der Hauptuntersuchung ebenfalls Inspektion und Ölwechsel an, vereinbaren Sie somit am besten gleich einen Termin mit Hauptuntersuchung bei Ihrer Werkstatt.

Muss mein Fahrzeug auch während der derzeitigen Corona-Pandemie zur Hauptuntersuchung?Logo Küs Überwachungsorganisation

Die Frage lässt sich klar und deutlich mit „Ja“ beantworten.

Durch die Pandemie ist die StVZO nicht außer Kraft gesetzt und wurde derzeit auch noch nicht abgeändert. Somit besteht weiterhin die Pflicht alle Fahrzeuge regelmäßig auf die Verkehrssicherheit überprüfen zu lassen. Als abgelaufen gilt die Plakette dabei wenn der in der Zulassung und auf der Plakette angegebene Monat erreicht ist.

Sollten Sie die Prüffrist verpassen, kann dies seitens der Polizeibehörde zu einer Ordnungswidrigkeit führen. Die Kosten und folgen der Ordnungswidrigkeit richten sich dabei nach der Anzahl von überschrittenen Monaten und können bei überziehen von über 7 Monaten sogar zu einem Punkt im Verkehrszentralregister führen.

Seitens des Verkehrsministers Herrn Scheuer wurde am 27.03.2020 angekündigt, dass Strafen für das überziehen der Hauptuntersuchung von 2 auf 4 Monate verlängert werden. Ob sich dies nur auf die Ordnungswidrigkeit bezieht oder ebenfalls auf die Prüfkosten sowie die versicherungsrechtlichen Konsequenzen blieb bei dem Interview leider offen.

Das Interview können Sie auf der folgenden Seite sehen: https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/andreas-scheuer-tuev-hammer-fuer-alle-autofahrer-in-der-krise-des-coronavirus-69678816.bild.html

Somit muss man derzeit noch davon ausgehen, dass man bei einem Überziehen der Prüffrist um mehr als 2 Monate weiterhin 20 % mehr für eine vertiefte Untersuchung seitens des Prüfers zahlen muss. Dies gilt jedenfalls so lange, bis die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) mit Stand Dezember 2019 nicht geändert wird.

„Wird eine Hauptuntersuchung nach Nummer 2.2 der Anlage VIIIa StVZO nach Überschreitung des Prüftermins um mehr als zwei Monate an einem Fahrzeug durchgeführt, ist die Gebühr für diese Untersuchung aus der Gebühr für die Hauptuntersuchung (Spalte 5) zuzüglich dem 0,2-Fachen dieser Gebühr zu bilden.“ – Auszug Fußnote zur GebOSt

Was sagen die Versicherungen dazu?

Weiterhin sollte man sich beim Überziehen der Hauptuntersuchung generell sicher sein, dass sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Andernfalls kann es passieren, dass die eigene Fahrzeugversicherung den verursachten Schaden nicht übernimmt und Sie teilweise oder komplett für alle Schäden bei einem Unfallschaden haften müssen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie z.B. unter folgendem Link: https://www.allianzdirect.de/kfz-versicherung/zahlt-die-versicherung/abgelaufener-tuev/

Unserer Meinung nach ist es in jedem Fall sinnvoll die Hauptuntersuchung zeitnah durchführen zu lassen. Werkstätten sowie auch Prüfstellen haben weiterhin, teilweise mit leicht veränderten Öffnungszeiten, geöffnet und die Terminvergabe sollte im Regelfall weiterhin wie gewohnt laufen.

Wir als KÜS-Partner sind weiterhin für Ihre Sicherheit im Straßenverkehr in unseren Werkstätten tätig. Aufgrund der erhöhten Hygieneanforderungen bitten wir lediglich darum nicht direkt dem Prüfer über die Schulter schauen zu wollen. Zum Schutz unserer Mitarbeiter und natürlich auch der Kunden arbeiten unsere Prüfer derzeit mit Handschuhen im und am Fahrzeug und desinfizieren alle Arbeitsmittel in regelmäßigen Abständen.

Und wie verhält es sich mit Service,  Inspektion, Ölwechsel und Radwechsel?

Da derzeit noch keine Ausgangssperren, sondern lediglich Kontaktsperren angeordnet sind, ist der Weg zur Werkstatt problemlos möglich. Viele Experten sehen auch bei einer Ausgangssperre keine Probleme mit dem Werkstattaufenthalt aufgrund eines triftigen Grundes.

Gerade Service, Inspektion und Ölwechsel müssen auch in diesen Zeiten in dem vom Hersteller vorgeschriebenen Intervall durchgeführt werden. Andernfalls läuft man Gefahr die Herstellergarantie zu verlieren. Weiterhin sind natürlich auch teuere Defekte durch die fehlende Wartung möglich.

Beim Radwechsel würden wir derzeit noch zum Abwarten raten. Die Temperaturen schwanken derzeit noch so stark, dass es, gerade in der Nacht und den Morgenstunden zu kalt sein könnte für eine gute Haftung der Gummis auf dem Asphalt. Sollten die Temperaturen aber tagsüber mehr und mehr über 20°C liegen und auch in der Nacht nicht unter 8°C fallen, sollten Sie die Räder wechseln lassen. Bei diesen Temperaturen haften die Winterreifen nicht mehr allzu gut auf der Straße, was vor allem auch zu einem erhöhten Bremsweg und schlechterer Kurvenführung führt. Somit könnte sich daraus ein Sicherheitsmangel ergeben.